Jugendschutz
Hinweise zum Jugendschutz
bei Veranstaltungen in der Inselpark Arena
Bei Konzertveranstaltungen gilt:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung keinen Zutritt.
Unter 16 Jahren ist der Besuch von Konzerten nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen (Eltern, Elternteil), oder eines nachweislich volljährigen Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde,…) unter Vorlage einer Erziehungsbeauftragung – auch „Muttizettel“ genannt – gestattet (JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4).
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzertveranstaltungen in der Inselpark Arena ohne Begleitung Erwachsener besuchen.
Bei sonstigen Entertainment-/Sport-/Familienveranstaltungen gilt:
Eine Erziehungsbeauftragung ist in der Regel nicht erforderlich.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben in der Regel auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 23:00 Uhr.
Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten jedoch Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung.